Zahlreiche Fallbeispiele belegen, dass es im Zuge der Förderung diverser Rohstoffe regelmäßig zu teils schweren Menschenrechtsverletzungen in den Abbauländern kommt. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (Rechte auf Wohnen, würdige Arbeit, Ernährung, Wasser, Bildung u.a.) missachtet, sondern auch die bürgerlichen und politischen Rechte der Bewohner/innen.

 

Verletzungen verbriefter Rechte können vorfallen, noch bevor die eigentlichen Bergbau-Aktivitäten überhaupt begonnen haben. Während der Investitions- und Erkundungsphase wird immer wieder das Recht auf freie, frühzeitige und informierte Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent – FPIC) von der jeweiligen Regierung, die die bergbaulichen Aktivitäten veranlasst hat, verletzt. Leidtragende sind lokale Bevölkerungen und indigene Völker, die sich fast immer in einer schwächeren  ökonomischen und Machtposition befinden. FPIC ist in der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen und in der UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker festgeschrieben. Es räumt indigenen Völkern ein Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung über Nutzung und Eingriffe in ihren Lebensraum ein. Häufig werden die Betroffenen jedoch nicht früh genug über geplante Bergbauvorhaben in Kenntnis gesetzt, geschweige denn in Verhandlungsgespräche involviert. Beginnt der Gewinnungsprozess, kommt es bei der Erschließung neuer Rohstofflagerstätten und der Errichtung entsprechender Anlagen zur Weiterverarbeitung häufig zu Zwangsumsiedlungen und gewaltsamen Vertreibung der Anwohner/innen.

 

Besonders oft verlieren Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sowie Indigene ihr Land und damit ihre Lebensgrundlage. Entschädigungen fallen in der Regel zu niedrig aus oder werden überhaupt nicht gezahlt. Im weiteren Prozess der Förderung, sowie Verhüttung der Rohstoffe kommt es regelmäßig zu einer Verunreinigung des Trink- und Grundwassers. Der enorme Wasserbedarf des gesamten Abbauprozesses führt weiterhin zu Wasserknappheit. In dieser Situation werden die Menschenrechte auf sauberes Wasser und Gesundheit systematisch verletzt.



In Anbetracht der Folgen des Bergbaus entwickeln sich in vielen Gebieten Protestbewegungen der Bevölkerung. Diese werden jedoch oft gewalttätig unterdrückt, wobei sowohl staatliche als auch von den Bergbaukonzernen angestellte private Sicherheitskräfte ihren Teil dazu beitragen. Besonders Sprecher/innen und Vertreter/innen der Gemeinden, sowie Gewerkschafter/innen sollen durch Drohungen, Einschüchterungen und Verleumdungen mundtot gemacht werden. Immer häufiger kommt es auch zu Ermordungen von Bergbau-Kritiker/innen, wie zuletzt in Südafrika oder auf den Philippinen. Für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte in den Abbauländern sind zunächst die Regierungen selbst verantwortlich. Jedoch tragen die internationalen rohstoff-fördernden und -verbrauchenden Unternehmen eindeutig eine Mitverantwortung für die Menschenrechtslage in den Bergbaugebieten, der sie sich trotz großer Distanzen und langer Lieferketten nicht entziehen sollten. (Quelle: Powershift Steckbrief zu Elektromobilität, siehe auch unter „Weiterlesen“, power-shift.de)

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