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Immer wieder kommt es zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch Wirtschaftsunternehmen weltweit. Besonders globale Lieferketten sind davon betroffen. Dies geschieht auch durch deutsche Unternehmen und deren Tochterunternehmen oder Zulieferer. Um Menschenrechte in globalen Lieferketten effektiver zu schützen, hat der UN-Menschenrechtsrat die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Guiding Principles on Business and Human Rights) in 2011 verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland setzte die UN-Leitprinzipien Ende 2016 mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte um. Diese Form der nationalen Umsetzung bleibt hinter dem Anspruch der UN-Leitprinzipien zurück, da sie auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft abzielt. Trotzdem wurde damit ein wichtiger Prozess angestoßen, der zeigt, dass das Thema auch für Politik und Wirtschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Das Projekt „Niedersachsen macht mobil - für Unternehmensverantwortung“ zielte auf eine Stärkung der niedersächsischen Zivilgesellschaft und des entwicklungspolitischen Engagements ab und brachte das Thema Menschenrechtliche Unternehmensverantwortung stärker in die niedersächsische Öffentlichkeit. Zudem griff das VEN-Projekt die politischen Prozesse auf Bundesebene auf und stellte Anknüpfungspunkte her für die Landespolitik, insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Sustainable Development Goals in Niedersachsen und die Einbeziehung der Wirtschaft durch die Landesregierung, aber auch durch die kritische Begleitung der Entstehung des deutschen Sorgfaltspflichtgesetztes und der Unterstützung dessen auf europäischer Ebene.

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