Stellungnahme 29. Oktober

In einer im Oktober 2020 erschienene Stellungnahme werfen das CorA Netzwerk, das Forum für Menschenrechte, VENRO und IT Deutschland einen kritischen Blick auf den durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im August 2020 veröffentlichte Forschungsbericht „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten – Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft“. Der Bericht und seine Ergebnisse sollen die Basis für die im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgesehenen Branchendialoge sein.

Die zeichnenden Organisationen der Stellungnahme begrüßen grundsätzlich die Bemühungen des BMAS einen Überblick darüber zu vermitteln, welche deutschen Branchen besonders hohe menschenrechtliche Risiken bergen. Doch gibt es zentrale Kritikpunkte an den Empfehlungen und Eingrenzungskriterien, welche sich laut BMAS aus dieser Studie ergeben. Insgesamt zeige die Studie zwar deutlich, dass bestehende Branchenaktivitäten nicht ausreichen, damit Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen. Jedoch werde dabei nicht ausreichend hervorgehoben, dass der Großteil der beleuchteten Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) weit hinter den Sorgfaltspflichtanforderungen zurückbleibt, wie sie in den UNLP und dem NAP festgehalten werden.

In der Stellungnahme werden daher unteranderem die Methodik zur Eingrenzung auf elf Fokusbranchen, die Analyse der Aktivitäten bestehender Brancheninitiativen sowie die Empfehlungen und Anknüpfungspunkte für Branchendialoge im Rahmen des NAP genauer unter die Lupe genommen. 

Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen. 

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