Hannover, 04.03.2021. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 03.03.2021 den aktuellen Gesetzentwurf für ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen begrüßt grundsätzlich den Vorstoß der Bundesregierung, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu verpflichten, als ersten wichtigen Schritt. Dennoch greift die Regelungen des Gesetzes viel zu kurz und liegt weit hinter den bereits geltenden internationalen Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen und der OECD.
„Mehr als 150 Millionen Jungen und Mädchen müssen Kinderarbeit leisten, davon arbeitet jedes fünfte Kind für Dienstleister. Über 25 Mio. Menschen befinden sich nach wie vor in Zwangsarbeit. Diese gravierenden Menschenrechtsverletzungen können wir so nicht länger hinnehmen. Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf dringend nachbessern, um gravierende Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Lieferkette nachhaltig zu verhindern.“, sagt Katrin Beckedorf, Geschäftsführerin vom VEN.
Die Kritik der Zivilgesellschaft bezieht sich insbesondere darauf, dass der Gesetzentwurf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen abstuft: In vollem Umfang sollen sie nur für den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer gelten. Bei mittelbaren Zulieferern sollen Unternehmen nicht proaktiv Risiken analysieren, sondern erst aktiv werden, wenn sie „substanziierte Kenntnis“ von einer möglichen Menschenrechtsverletzung erlangen. Die meisten Menschenrechtsverletzungen finden allerdings am Beginn einer Lieferkette statt und finden gemäß dem derzeitigen Entwurf keine direkte Berücksichtigung.
Ein weiterer entscheidender Kritikpunkt ist die fehlende zivilrechtliche Haftung, auf die sich Betroffene berufen könnten. Der Gesetzentwurf sieht keine neue zivilrechtliche Haftungsregelung vor. So gilt weiterhin die zivilrechtliche Haftung nach deutschem und ausländischem Recht. Zudem seien Umweltstandards nur am Rande berücksichtigt und die Anzahl der erfassten Unternehmen massiv reduziert worden. Die Abgeordneten des Bundestags sind jetzt in der Pflicht, dringend Nachbesserungen einfordern und dafür einzutreten, dass das Gesetz internationalen Standards entspricht.
Bedeutung für Niedersachsen
In Niedersachsen wären 48 der 50 größten Unternehmen des Bundeslandes von dem neuem Sorgfaltspflichtengesetz betroffen. Darunter sind unter anderem Unternehmen wie der Drogeriegigant Rossmann, die Salzgitter AG (Eisen- und Stahlerzeugung) und dem größte Dax-Konzern, die Volkswagen AG, mit einem Jahresumsatz von 250 Milliarden Euro Jahresumsatz könnte dem Unternehmen bei möglichen Menschenrechtsverstößen in seiner Lieferkette ein Bußgeld von bis zu zwei Prozent des Umsatzes, also bis zu 5 Milliarden Euro kosten.
Initiative Lieferkettengesetz
Der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von 125 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter MISEREOR, ECCHR und Greenpeace Deutschland sowie zahlreichen weiteren Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren.
Weiterführende Informationen:
- Den aktuellen Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
Kontakt:
- Sadiah Meiselbach, Tel.: 0511-10611346, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!