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Anlässlich des Tages der Industrie des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat die Initiative Lieferkettengesetz eine Untersuchung des Lobbyismus der Wirtschaftsverbände gegen ein wirksames Lieferkettengesetz veröffentlicht. Gleichzeitig machte der Bundesverband der Grünen Wirtschaft - UnternehmensGrün - seine eindeutige Stellungnahme zu diesem Thema publik.

 Unternehmensverbände wie BDI, BDA und DIHK wollen das derzeit diskutierte Lieferkettengesetz lediglich auf 280 Unternehmen begrenzen, nur direkte Zulieferer einbeziehen und Geschäfte in Ländern außer Acht lassen, mit denen die EU Handelsabkommen abgeschlossen hat. Eine zivilrechtliche Haftung soll grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies geht aus dem Briefing der Initiative Lieferkettengesetz hervor. Darin wird deutlich, mit welch großem Einsatz und aggressiven Vorgehen die Wirtschaftslobbyverbände den Beschluss eines Lieferkettengesetzes verhindern oder zumindest derart verwässern wollen, dass es de facto wirkungslos bliebe. So schlugen sie der Bundesregierung unter anderem vor, den Schwellenwert von 500 auf 5.000 Mitarbeitenden anzuheben und damit den Anwendungsbereich des Gesetzes von etwa 7.400 auf 280 deutsche Unternehmen zu reduzieren. Entgegen den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollen die Sorgfaltspflichten nur direkte Zulieferer erfassen, so dass die größten Risikobereiche – etwa Bergbau und Plantagenarbeit – in der Regel ausgeblendet würden.

Begleitet wird die Lobbyoffensive von polemischen Behauptungen, die einer sachlichen Grundlage entbehren. So unterstellte der scheidende BDA-Chef Ingo Kramer den Bundesministern Heil und Müller mit Blick auf das Lieferkettengesetz: Wer so etwas vorantreibe, „hat entweder keine Ahnung von unternehmerischen Abläufen oder handelt wider besseres Wissen“. Dabei wiederholt die Initiative Lieferkettengesetz immer wieder, dass es nicht darum gehe, die Unternehmen für Missstände haften zu lassen, die sich ihrem Wissen oder ihrer Reichweite entziehen. Vielmehr sollen sie bestehende Einflussmöglichkeiten in angemessener Weise nutzen, um vorhersehbare Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden oder abzustellen. Es geht um eine Bemühungspflicht, nicht um eine Erfolgsgarantie.

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Ein frischer Wind kommt dabei auch aus anderer Richtung: Der Bundesverband UnternehmensGrün spricht sich in einer Stellungnahme für ein Lieferkettengesetz aus und befürwortet eine entsprechende Haftungsklausel für Unternehmen, um der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards eine rechtliche Grundlage zu geben. Sie machen klar: „Wer hinschaut und die Missstände nicht sieht oder darauf reagiert, ist haftbar“. Damit zeigen sie, dass trotz des massiven Widerstandes der Wirtschaftsverbände, viele deutsche Unternehmen sich ein Lieferkettengesetz wünschen und erkennen, dass dies Chancen für alle Akteur*innen innerhalb der Wertschöpfungskette enthält – auch für die Unternehmen selbst! Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen. 

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