Vom 26. bis 30. Oktober 2020 fand im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) in Genf die sechste Verhandlungsrunde zu einem völkerrechtlichen Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, dem sogenannten UN Treaty, statt. Dort wurde der zweite überarbeitete Abkommensentwurf für den UN-Treaty, der seit August 2020 vorliegt, von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe diskutiert. Aus diesem Anlass haben Global Policy Forum, BUND, Brot für die Welt und MISEREOR Rechtswissenschaftler*innen und Politikvertreter*innen am 20. Oktober 2020 zu einem digitalen Fachgespräch eingeladen, um den zweiten überarbeiteten Entwurf des Abkommens zu kommentieren.
Grundsätzlich herrschte Einigkeit darüber, dass die Verletzung der Menschenrechte oft mit Umweltschäden einhergeht. Dabei biete der aktuelle Entwurf eine Grundlage um Verhandlungen über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen und den Schutz der Menschenrechte zu führen, so Prof. Dr. Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg. Wichtig sei dabei anzuerkennen, dass das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt auch ein Menschenrecht ist. Darüber hinaus wurde auch das Thema der Haftbarkeit unter die Lupe genommen. Dieses stellt einen großen Streitpunkt innerhalb der Ausarbeitung dar und stellt die UN-Arbeitsgruppe auch vor rechtliche Herausforderungen. Schwierig aus strafrechtlicher Sicht sei beispielsweise das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit: nach deutschem Recht könne eine deutsche Firma meist nur dann bestraft werden, wenn die Tat im Ausland auch dort eine Straftat wäre. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in einem verbindlichen UN-Abkommen zu bündeln ist also eine zentrale Hürde, welche genommen werden muss. Auch die Frage der Antragsstellung ist problematisch: Im Abkommen hieße es, dass Opfer Anspruch darauf haben sollen, dass Unternehmen Umweltverschmutzungen beseitigen. Ohne eine Klärung, wer diesbezüglich antragsberechtigt ist, würde dies nur in ganz wenigen Ländern tatsächlich einen Fortschritt bringen.
Letztendlich jedoch ist der derzeitige Treaty-Process das einzig verbindliche Abkommen, welches auf internationaler Ebene diskutiert wird, um transnationale Unternehmen zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflicht zu verpflichten. Spannend bleibt, wie dieses Abkommen in seiner endgültigen Verfassung aussehen und implementiert werde.
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