Die Bilder des Einsturzes der Fabrik Rana Plaza in Bangladesch mit über 1100 Toten hat bei vielen die Frage nach der Verantwortung von europäischen Unternehmen in den Vordergrund gerückt. Die europäischen und amerikanischen multinationalen Unternehmen betrieben nicht die Fabrik, aber sie profitierten davon: Von den niedrigen Löhnen und den geringen Sicherheitsstandards. Darunter gelitten haben die, die oft für weniger als 100 $ im Monat Kleidungsstücke für den globalen Markt produzierten. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Aber auch schon davor sind die Stimmen in Deutschland lauter geworden, die eine stärkere Pflicht von Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette erreichen wollen.

 

Verbindliche Regelungen zur Achtung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten fordert z. B. ein breites Bündnis von Organisationen, zu dem auch der VEN gehört, im Rahmen der Initiative für ein Lieferkettengesetz. Die Initiative wird auch von namhaften deutschen Unternehmen unterstützt. Die Unternehmen, die sich schon heute an ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten halten, dürfen keinen Nachteil haben, weil sie Menschenrechte achten!

In Deutschland wurde zur Umsetzung der 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten Leitprinzipien von der Bundesregierung 2016 der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet.

Im Rahmen dessen wird derzeit ein Monitoring der bisher freiwillig von Großunternehmen ergriffenen Maßnahmen durchgeführt. Im 2017 geschlossenen Koalitionsvertrag einigten sich CDU und SPD darauf, dass – sollten weniger als 50% der befragten Unternehmen bereits ausreichende Maßnahmen ergreifen – eine gesetzliche Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht erwogen werden soll. Auch auf den Parteitagen von CDU und SPD im Jahr 2019 wurde eine gesetzliche Regelung von der Mehrheit der Delegierten gefordert.
Die erste NAP-Monitoringphase lief bis Ende Oktober 2019. Von den mehr als 3000 befragten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen kamen lediglich 464 der Aufforderung nach ihre Bemühungen zu beschreiben. Von diesen 464 beschrieben nur rund 20% angemessene Maßnahmen. Für 2020 ist eine weitere Monitoringphase vorgesehen.

Angesichts der bescheidenen Ergebnisse des Monitorings, kündigten im Dezember 2019 Bundesarbeitsminister Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Müller (CSU) gemeinsam an ein Lieferkettengesetz ausarbeiten zu wollen. Ein für Anfang März 2020 geplanter Termin zur Vorstellung eines Eckpunktepapiers wurde wegen der um sich greifenden Ausbreitung des Corona-Virus kurzfristig abgesagt. Bald muss die Diskussion um die Einführung eines Lieferkettengesetzes wieder aufgenommen werden, damit die aufgrund der Corona-Krise notwendigen Umstellungen der Wirtschaft mit der Einführung von verbindlichen Standards verbunden werden.

Die Lückenhaftigkeit der Regelungen zur Zeit wird immer wieder aufgezeigt: Zuletzt versuchten ein Betroffener und drei Hinterbliebene eines Brandes einer Fabrik in Pakistan KiK zur Verantwortung zu ziehen. KiK hatte mehr als 70% der Waren der Fabrik abgenommen und noch kurz vor dem Brand wurde die Fabrik von einem Auditor für KiK inspiziert und nicht beanstandet. Bei dem Brand kamen 2012 mehr als 250 Menschen ums Leben, auch weil die Fenster und Notausgänge verriegelt waren und die Alarmanlage nicht funktionierte. Das Verfahren scheiterte an einer unabdingbaren Verjährung, die das pakistanische Recht vorsieht. Ein Lieferkettengesetz könnte z.B. in diesem Fall den Opfern zu ihrem Recht verhelfen.
Ein nationales Lieferkettengesetz wäre dafür der erste Schritt. Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene sollten folgen.

Logo WBE Symbol web

eine-welt-promotoren-button

 

30 Jahre Button