Die 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien (Link zum Abschnitt) für Wirtschaft und Menschenrechte haben eine Entwicklung befördert, die zu immer stärkeren Verpflichtungen von Unternehmen weltweit geführt hat.
Dabei sind unterschiedliche Ebenen zu unterscheiden. Einen guten Überblick über die internationale Entwicklung bietet eine Studie der Friedrich Ebert Stiftung.

 

OECD

In den 2011 neu gefassten OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen geben die OECD Mitgliedsstaaten Empfehlungen für Unternehmen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien. Aber auch die Mitgliedsstaaten verpflichteten sich zur Schaffung von Nationalen Kontaktstellen (NKS), die ein Vermittlungsverfahren zwischen Unternehmen und Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen anbieten. Dies ist ein Teil der Anstrengungen im Bereich der dritten Säule der UN-Leitprinzipien – Zugang zu Rechtsschutz. Seit 2011 sind erst wenige Verfahren vor der NKS in Deutschland geführt worden. Das freiwillige Verfahren mit einer unverbindlichen abschließenden Bewertung durch die NKS wird uneinheitlich bewertet, wie hier von Südwind. 

United Nations

Seit 2014 wird auf UN-Ebene über den verbindlichen UN Vertrag über Wirtschaft und Menschenrechte (Binding Treaty on Business and Human Rights [kurz: Binding Treaty]) beraten. Dieser soll die Unterzeichnerstaaten verpflichten, gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene zu schaffen, die die multinationalen Unternehmen verpflichten Menschenrechte zu schützen. Ob dieser Prozess erfolgreich ist, ist noch offen. Zuletzt hat sich der Rat der europäischen Union und besonders das EU Parlament dafür ausgesprochen, dass die EU-Staaten stärker als bisher an dem von Südafrika und Ecuador initiierten Prozess teilnehmen sollten. Mehr Informationen dazu gibt es auf den Seiten der Treaty Alliance.
Immer mehr Menschen fordern von Deutschland und Europa eine aktivere Beteiligung an den Verhandlungen auf UN-Ebene über den verbindlichen Vertrag für Wirtschaft und Menschenrechte. Hier erklärt Menschenrechtsanwältin Akhona Mehlo weshalb die Verhandlungen über den sogenannten Binding Treaty so wichtig sind.

Nationale Gesetze & Europäische Union

In mehreren Ländern wurden Sorgfaltspflichten- bzw. Lieferkettengesetze verabschiedet. In Frankreich gibt es seit 2017 ein besonders ambitioniertes Gesetz für sehr große Unternehmen, dass diese verpflichtet ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte nachzukommen. In Holland, Großbritannien und den USA gibt es Gesetze, die einzelne Bereiche betreffen, z.B. indem sie Unternehmen dazu anhalten Kinderarbeit oder Sklaverei in den Lieferketten zu beseitigen. In der Schweiz und Österreich wird um die Einführung entsprechender Gesetze gerungen.

Auf europäischer Ebene wurde vom EU-Parlament die Konfliktmineralienverordnung erlassen. Bei der Einfuhr der für die Menschenrechte besonders risikoreichen Rohstoffe Zinn, Wolfram, Tantal und Gold müssen die Unternehmen in Zukunft zeigen, dass sie die Menschenrechte schützen. Im März 2020 veröffentlichte die EU eine umfassende Studie zu wirkweisen und Anwendungsfällen von Sorgfaltspflichtgesetzen . Didier Reynders, der europäische Kommissar für Justiz, kündigte im April 2020 an, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausarbeiten werde.

Internationaler Trend?

Das Verständnis für die Rolle von Unternehmen bei der Verletzung und bei der Achtung von Menschenrechten ist stärker geworden und schlägt sich auch vermehrt in Gesetzen nieder. Diese Entwicklungen auf den unterschiedlichen internationalen und multinationalen Ebenen ist für die Achtung der Menschenrechte sehr erfreulich.
Zugleich sind diese Entwicklungen durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie ins Stocken geraten. Hier wird es wichtig sein, diesen Moment des relativen Stillstands zu nutzen, um eine zukünftige Wirtschaft nachhaltig und sozial neu aufzubauen. Unter anderem mit einer stärkeren Pflicht für Unternehmen sich der Verantwortung für die Abläufe in den internationalen Lieferketten zu stellen.

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