Den Auslandsfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es seit Anfang 2011.

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung freiwilligen Engagements junger Menschen, der das bestehende Angebot an Freiwilligendiensten erweitert und zusätzliche Engagement-Möglichkeiten schafft. Er wurde in enger Abstimmung mit den Trägern erarbeitet.

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst ist ein Lern- und Bildungsdienst mit hohen Qualitätsanforderungen. Sein Schwerpunkt liegt im Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen in sozialen und ökologischen Einsatzfeldern.

Voraussetzungen
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst steht Frauen und Männern gleichermaßen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und bis zum Dienstabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Dienstzeit beträgt in der Regel 12 Monate, mindestens 6 und höchstens 18 Monate.

Wer sich für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst bewerben möchte, wendet sich an einen anerkannten Träger. Dieser informiert über die verschiedenen Einsatzbereiche und Einsatzstellen und ist für den Bewerbungsprozess zuständig. Da die Bewerbungsfristen nicht bei allen Trägern identisch sind und eine umfangreiche Vorbereitung für den Auslandsdienst notwendig ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Bewerbung.

Vorbereitung und pädagogische Begleitung
Die Vorbereitungsveranstaltungen dienen angehenden Freiwilligen zur Information, Einstimmung und Klärung relevanter Fragestellungen. Die Teilnehmenden an den Vorbereitungsveranstaltungen haben sich bereits für die Maßnahme entschieden und wurden vom Träger ausgewählt.

Die pädagogische Begleitung einschließlich der Seminare wird von einem für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst zugelassenen Träger sichergestellt. Die pädagogische Begleitung soll in der Weise stattfinden, dass vorbereitende und nachbereitende Veranstaltungen stattfinden. Falls der Träger Teile der Bildungsmaßnahmen im Ausland sicherstellen kann, werden diese entsprechend auf die Gesamtdauer der Bildungsmaßnahmen angerechnet.
Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen ist für die Freiwilligen unentgeltlich anzubieten, gilt als Dienstzeit und ist Pflicht.

Leistungen
Die Freiwilligen erhalten Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Reisekosten und ein angemessenes Taschengeld oder gegebenenfalls entsprechende Geldersatzleistungen.
Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ besteht keine verpflichtende Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung, stattdessen müssen die Träger mindestens eine private Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung abschließen. Die Aufnahme der Freiwilligen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wird angestrebt.

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/internationaler-jugendfreiwilligendienst.html

Termine

08
Jun
Stöckenerstr. 68, 30419 Hannover

08
Jun
Café Anna Blume, Stöckenerstr. 68, 30419 Hannover

19
Okt
Café Anna Blume, Stöckenerstr. 68, 30419 Hannover

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