Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) bietet Frauen und Männern die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Ausland leisten zu können. Der gemeinwohlorientierte Dienst folgt seit mehr als 25 Jahren dem Gedanken der Völkerverständigung und Völkerversöhnung.

Im Mittelpunkt der Projekte steht die sozialpraktische Komponente. Der ADiA dauert üblicherweise 12 Monate. Interessierte müssen hierfür ihre Schulpflicht erfüllt haben.  Der Dienst wird auf der Grundlage eines frei zu vereinbarenden privatrechtlichen Vertrages zwischen dem oder der Freiwilligen und dem Träger durchgeführt. 

Nach der Aussetzung der Wehrpflicht wird der Andere Dienst im Ausland nach §5 des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes durchgeführt. 

Die in Deutschland ansässigen Trägerorganisationen müssen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) anerkannt sein. 

Voraussetzungen:

Die Voraussetzungen für einen Einsatz sind je nach Trägerorganisation unterschiedlich. Grundkenntnisse in der Sprache des Einsatzlandes oder zumindest die Bereitschaft zum Erlernen der jeweiligen Landessprache sind aber fast immer erwünscht. Je nach Einsatzbereich werden z.B. handwerkliche, pädagogische, soziale oder kaufmännische Fähigkeiten vorausgesetzt. Bei Organisationen aus dem kirchlichen Bereich ist eine Konfessionszugehörigkeit wichtig. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist manchmal von Vorteil.

Vorbereitung:

Eine Vorbereitung und Begleitung ist bei den meisten Entsendeorganisationen integraler Bestandteil des Dienstes. Die Vorbereitung wird von den Entsendeorganisationen individuell, je nach persönlichem Bedarf der Freiwilligen und den Anforderungen von Seiten der Einsatzstelle gestaltet. 

Leistungen:


Die Freiwilligen erhalten im ADiA keine Entlohnung. Die Zahlung eines Taschengeldes seitens der Träger ist allerdings möglich und kann bei diesen erfragt werden. Während des ADiA besteht kein Anspruch auf Kindergeld. 
Der Träger ist verpflichtet, die Freiwilligen für die Dauer des ADiA zu versichern - sowohl über eine angemessene Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Unfallversicherung) als auch eine Auslandskrankenversicherung. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Freiwilligen weiterhin sozial oder privat pflegeversichert sind (gegebenenfalls über eine anwartschaftliche Weiterversicherung). Für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Inland sind die Dienstleistenden selbst verantwortlich.

www.bundes-freiwilligendienst.de/ausland/adia-anderer-dienst-im-ausland.html

Termine

08
Jun
Stöckenerstr. 68, 30419 Hannover

08
Jun
Café Anna Blume, Stöckenerstr. 68, 30419 Hannover

19
Okt
Café Anna Blume, Stöckenerstr. 68, 30419 Hannover

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