Das Recht auf Bildung ist ein sogenanntes „Empowerment Right“. Mit seiner Verwirklichung steigt die Fähigkeit des Menschen als mündiger Teil der Gesellschaft die eigenen Rechte einzufordern und diese mitzugestalten. Es umfasst nicht nur das allgemeine Recht für alle, gleichermaßen am (Hoch-)Schulunterricht teilnehmen zu können, sondern beschreibt auch das Ziel der Bildung: Die menschliche Persönlichkeit soll genauso wie die Achtung der Menschenrechte gestärkt werden. Bildung will verständnisvolle, tolerante und freundschaftliche Menschen hervorbringen und der Wahrung des Friedens dienen.

Der UN-Sozialpakt beschreibt konkrete Zielsetzungen, z.B. ein kostenloser und verpflichtender Grundschulunterricht sowie der Ausbau des höheren Schulwesens. Bildungseinrichtungen sollen für alle zugänglich und mit der Zeit unentgeltlich gemacht werden.

In vielen Ländern können Kinder ihr Recht auf Bildung nicht oder nur unzureichend wahrnehmen. Daran sind unter anderem die wirtschaftliche Lage der Eltern und ein mangelndes Angebot an kostenloser Bildung schuld. Mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung sowie der Abschaffung von ausbeuterischer Kinderarbeit in globalen Lieferketten kann die Situation vieler Familien verbessert werden.

Doch auch innerhalb Deutschlands muss an der Verwirklichung einer allgemein zugänglichen Bildung   gearbeitet werden. Noch immer hängen der Erfolg in der Schule und die damit verbundene Möglichkeit, einen höheren Bildungsgrad zu erreichen, eng mit der sozioökonomischen Herkunft eines Kindes zusammen. Menschen mit Behinderungen, geflüchtete oder staatenlose Menschen haben ebenfalls häufig geringere Bildungschancen.

 

Grafik: Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V.

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