Was ist beschlossen...

Am 25. November 2005 haben die Agrarminister der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine neue Zuckermarktordung beschlossen. Dabei ist das Hauptziel mit Hilfe der Reduzierung der Länderquoten innerhalb der Mitgliedsstaaten und der Preisreduktion die Zuckerproduktion innerhalb der EU zu reduzieren.

 

Folgendes ist beschlossen:
- Preissenkungen für Zucker und Rüben in Verbindung mit entkoppelten
Ausgleichszahlungen, und zwar:
·    Senkung der Rübenmindestpreise in vier Stufen um 39,7 %
·    Entkoppelte Ausgleichszahlungen in Höhe von 60 / 64,2 % bezogen auf die Rübenpreissenkung
·    Senkung der garantierten Zuckerpreise in vier Stufen um 36 %
·    Zusammenlegung der A- und B-Zuckerquoten

- Reduzierung der Zuckerquoten innerhalb der nächsten vier Jahre durch ein Restrukturierungsprogramm, das zur sozialverträglichen Aufgabe von wettbewerbsschwächeren Zuckerunternehmen führt.

- Die Preise für den Verbraucher bleiben zunächst unverändert und werden erst 2009/2010 in Form einer Preissenkung an die Verbraucher weiter gegeben. Die Zuckerindustrie übernimmt die Ausführung der Beihilfen an die Bauern.

Die Preiskürzungen durch die ZMO treffen nicht nur die Bauern hier, sondern vor allem viele Menschen in Entwicklungsländern, die bisher mit Handelspräferenzen, wie den Abkommen mit den AKP-Staaten oder der EBA-Initiative (Everything but arms) in die Europäische Union Zucker geliefert haben. Die Reform der ZMO sieht vor, dass die Preise für die Handelspräferenzen mit den AKP-Staaten mit zweijähriger Verzögerung auch um 36 % sinken. Die Bauern erhalten keine Ausgleichszahlungen. Den betroffenen Ländern werden für die Erstellung nationaler Aktionspläne zur Anpassung der Zuckerindustrie Kompensationszahlungen in Höhe von 40 Mio. € für 2006 gezahlt. Weitere Zahlungen für die Folgejahre sind noch offen.

Die Preisreduktion betrifft auch die LDC-Länder (Least Developed Countries), die bisher über Einfuhr genehmigter Mengen in die EU verfügen. Der Zielpreis wird genau wie für die AKP-Staaten mit zweijähriger Verzögerung um 36 % gesenkt. Für diese Länder sind keinerlei Ausgleichszahlungen vorgesehen.

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