Menschenrecht Wasser

Im Juli 2010 hat die UN-Generalversammlung den Anspruch eines jeden Menschen auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zum Menschenrecht erklärt. Nach langem Ringen und dem Bemühen unzähliger Nichtregierungsorganisationen weltweit hatte Bolivien den Antrag eingereicht. In der bolivianischen Stadt Cochabamba hatte im Jahr 2000 ein blutiger Aufstand aufgrund der mit der Privatisierung der lokalen Wasserbetriebe verbundenen Preissteigerungen statt gefunden. Implizit wird der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und dem Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (wsk-Rechte) erwähnt.

 

Das Menschenrecht auf Wasser bedeutet, dass jeder Mann und jede Frau Zugang zu ausreichend sauberem Trinkwasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch haben. Dies umfasst mindestens 25 Liter täglich, wobei die Weltgesundheitsorganisation WHO davon ausgeht, dass in den meisten Lebenssituationen 100 Liter pro Person und Tag notwendig sind. Ebenso muss eine ausreichende Zahl an sanitären Anlagen zur Verfügung stehen. Hier gibt es Überschneidungen zum Menschenrecht auf Gesundheit. Das Wasser muss ferner von ausreichender Qualität, das heißt hygienisch und technisch „sicher" sein. Das Menschenrecht auf Wasser umfasst auch eine Annehmbarkeit des Wassers, die kulturelle Traditionen einschließt. Gerade die Versorgung mit sanitären Anlagen ist dabei kulturspezifisch zu behandeln, da sie mit dem Schutz der Intimsphäre zu tun hat. Annehmbarkeit bezieht sich darüber hinaus auf die Farbe, den Geruch und den Geschmack des Wassers.

 

Das Menschenrecht auf Wasser gesteht nicht jedem Menschen ein eigenes Badezimmer zu, jedoch muss es einen sicheren Zugang zu einem Wasserhahn und einer die Intimspähre wahrenden Toilette in leicht erreichbarer Nähe geben. Insbesondere fallen Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten und Kinder unter dieses Recht, da sie als die schwächsten Gruppen besonderen Schutz benötigen. Das Wasser muss auch bezahlbar sein. Alle Menschen, ungeachtet ihrer finanziellen Verhältnisse, haben ein Recht auf eine Basisversorgung. Die weltweiten Diskussionen und Kämpfe um Privatisierung oder Re-Kommunalisierung von Wasserunternehmen spiegeln den Konflikt wider, ob Wasser ein öffentliches Gut oder eine kommerzielle Handelsware ist.


Für die UN-Mitgliedsstaaten ergibt sich daraus die Verpflichtung, dieses Menschenrecht nicht nur zu respektieren und zu seiner schnellstmöglichen Verwirklichung beizutragen, sondern die Menschen auch vor der Verletzung dieses Rechts durch Dritte (z.B. Konfliktparteien oder multinationale Unternehmen) zu schützen.

 

 

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