Ein rechtsbasierter Ansatz von Entwicklung

... bedeutet einen Perspektiv-Wechsel, der arme Menschen nicht als Almosenem­pfänger betrachtet, sondern sie aus Respekt vor ihrer menschlichen Würde als Träger von international vereinbarten Menschenrechten unterstützt. Dementsprechend werden Bedürfnisse als Menschenrechts-Angelegenheiten formuliert. Grundlegende Mangelsituationen sind demnach als Nichterfüllung dieser Rechte einzustufen. Orientierung an den Grundrechten („basic rights“), statt nur an den Grundbedürfnissen („basic needs“). Ein Bezug auf menschenrechtliche Normen, Grundwerte und die dazugehörigen Vereinbarungen (z.B. UN-Abkommen).

Orientierung an menschenrechtlichen Prinzipien wie der Teilhabe der Menschen an Entscheidungen, die sie betreffen, an Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung im Zugang zu Rechten. Dazu gehört auch, sogenannte „Pflichtträger“, also z.B. Regierungen, Schulbehörden oder auch Wirtschaftsunternehmen zu Rechenschaft und Transparenz aufzufordern.

Berücksichtigung des engen Zusammenhangs von einzelnen Rechten: Das Recht auf Ernährung hängt mit dem Recht auf Gesundheit zusammen, welches wiederum mit dem Recht auf kostenfreie Grundbildung in Verbindung steht, etc.

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