Internationale Regelungen
2004 hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) "freiwillige Richtlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der fortschreitenden Umsetzung des Rechtes auf Ernährung" festgelegt. Sie sollen Staaten dabei helfen, das Recht auf Ernährung so schnell wie möglich umzusetzen.
Ähnliches hat die Weltbank mit anderen Organisationen im Januar 2010 auf den Weg gebracht.
Ihrer Meinung nach ist das Problem des Landraubs durch verantwortungsvollere Investitionen zu lösen. Deshalb hat sie Empfehlungen für Investoren in Form von sieben Grundsätzen ("Principles for Responsible Agro-Investment") entwickelt. In diesen wird zum Beispiel die Anerkennung von Grundbesitz, Transparenz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit erwähnt. Doch inwieweit diese nützlich sind, ist fraglich, da es keinesfalls um klare Gesetze geht, die Investoren einschränken, sondern die Grundlage immer noch die Selbstregulierung des Marktes ist. Daher ist das Einhalten dieser Prinzipien auf freiwilliger Basis und "Großinvestoren fühlen sich in der Regel nicht zur Nachhaltigkeit verpflichtet" ("Le Monde", September 2011, S. 12f., "Schöne neue Worte- Appelle von Weltbank und UNO stoppen den Landraub in Afrika nicht" von Benoit Lallau). Außerdem geht die Weltbank immer noch von einer möglichen "win-win-Situation" (s.o.) aus , in der die Kleinbauern von der Agroindustrie profitieren können, wenn beide Parteien "nur die richtigen Verträge miteinander abschließen". " 'Verantwortungsvolles Agrarinvestment' bleibt also ein Widerspruch in sich" (s.o.), der dazu führen kann, Landraub als gängige Investition zu etablieren.
Nachlesen können Sie die "Principles for Responsible Agro-Investment" hier.
Einen weiteren Kommentar, sowie eine Studie zu Landraub in Kenia und Mosambik finden Sie hier.





