Das Recht auf Ernährung: Das Problem

Laut der UN-Organisation für Ernährung FAO (2009) leiden fast 1,02 Milliarden Menschen an chronischer Unterernährung, dies sind 175 Millionen mehr als im Jahr 1999. Im wsk-Pakt ist festgelegt, dass jeder Mensch Zugang zu ausreichender Ernährung, bzw. zu fruchtbarem Land oder anderen Ressourcen haben muss. „Grundsätzlich liegen die Wurzeln von Hunger und Fehlernährung nicht in einer unzureichenden Lebensmittelmenge, sondern am mangelnden Zugang dazu“, so das UN-Komitee für wsk-Rechte. Das Recht auf Nahrung ist verletzt, wenn eine Regierung nicht alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um ihrer Bevölkerung eine ausreichende Ernährung zu ermöglichen. Damit ist keine flächendeckende Versorgung mit Lebensmitteln gemeint, sondern das Schaffen von Voraussetzungen, um sich selber zu ernähren. Zum Beispiel durch gesetzliche Mindestlöhne oder mittels einer juristisch einklagbaren Widerspruchsmöglichkeit gegen Enteignung von Land.

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