Das Wichtigste an den wsk-Rechten
Der Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (wsk-Pakt) verpflichtet alle 149 Unterzeichnerstaaten, „zu gewährleisten, dass die verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, Hautfarbe, der politischen oder sonstigen Anschauung oder sozialen Herkunft ausgeübt werden“ (Art.2, wsk-Pakt). Alle Länder sollen außerdem dem UN-Ausschuss für wsk-Rechte regelmäßig über die Fortschritte zu deren Verwirklichung berichten. Dabei bezieht sich der Ausschuss für seine Empfehlungen auch auf die Berichte von nichtstaatlichen Organisationen wie z.B. Amnesty International. Wie für alle Menschenrechte gilt auch für die wsk-Rechte:- Die Rechte gelten für jeden Menschen, immer und überall (Allgemeingültigkeit)
- Die Rechte können niemandem genommen werden (Unveräußerlichkeit)
- Die Rechte gehören untrennbar zusammen und bedingen einander (Unteilbarkeit)
- Staaten/Regierungen sind verpflichtet, Menschenrechte zu achten (z.B. bestimmten Gruppen den Zugang zu Bildung nicht zu verwehren), vor Eingriffen durch Dritte zu schützen und die Rechte zu gewährleisten.
- Staaten sollen ihre Maßnahmen für die Rechte öffentlich dokumentieren (Rechenschaftspflicht)
- Alle Bewohner/innen eines Staates sollen sich für die Durchsetzung ihrer Rechte einsetzen können (Beteiligung und Empowerment)
- Zur Gewährleistung von Rechten gehören vier Prinzipien, die hier anhand des Beispiels „Recht auf Gesundheit“ dargestellt werden:
- Verfügbarkeit: funktionierende Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und der Basis-Versorgung müssen in ausreichender Menge vorhanden sein.
- Zugang: Gerade benachteiligte und arme Bevölkerungsgruppen müssen die Möglichkeit haben, grundlegende Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Eine räumliche Erreichbarkeit muss genauso gegeben sein wie eine finanzielle Erschwinglichkeit.
- Akzeptanz: Die Versorgung der Gesundheitsfürsorge muss zu den Bedürfnissen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen passen, kulturellen Besonderheiten Rechnung tragen und eine akzeptable Qualität haben.
- Anpassungsfähigkeit: Die Gesundheitsfürsorge muss flexibel sein und sich auf verändernde Bedürfnisse einstellen können.
(Quelle: UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, 2008)





